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Karriere

Informationen zu Krankenversicherungen

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an: career@mpiwg-berlin.mpg.de.

Krankenversicherung bei Anstellungsverträgen

Angestellte aller Art müssen zum Dienstantritt dem MPIWG ihre vorhandene gesetzliche Krankenversicherung mitteilen, sie wird am Tag des Dienstantritts in das Vergütungsabrechnungssystem eingetragen:

- nichtwissenschaftliche Angestellte

- Angestellte im wissenschaftlichen Service

- Postdocs mit Anstellungsvertrag

- Doktoranden mit Doktoranden-Fördervertrag

- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Senior Researcher

- stud./wiss. Hilfskräfte

 

Krankenversicherung bei Stipendien (Doktorand*innen/Postdoktorand*innen)

Stipendiat*innen müssen eine private Krankenversicherung abschließen, welche den Standard der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung („Volltarif“) nachweislich erfüllt,  und dies spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Stipendien-Beginn nachweisen, sonst gilt das Stipendium als nicht zustande gekommen. Das betrifft:

- Stipendien für Doktorand*innen

- Stipendien für Postdoktorand*innen

Beide Personengruppen erhalten dafür einen monatlichen Krankenversicherungszuschuss von 100 Euro. Voraussetzung zur Zahlung dieses Zuschusses bei privaten Krankenversicherungen ist eine Bescheinigung über den Versicherungstarif nach § 257 Abs. 2 a SGB V. Bitte prüfen Sie dies vorab bei der Versicherung und bitten Sie sie, den entsprechenden Nachweis auszustellen. Der Nachweis ist bei ausländischen Versicherungen zumindest in englischer Sprache (wenn nicht auf Deutsch) zu erbringen.

 

Krankenversicherung bei Forschungsstipendien

Forschungsstipendiat*innen sind verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung dem MPIWG innerhalb von 14 Tagen nach Stipendien- Beginn vorzulegen, aber Forschungsstipendien gelten nicht als nicht zustande gekommen, wenn dieser Krankenversicherungsnachweis fehlt. Auch der Nachweis eines „Volltarifs“ gemäß der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht gefordert, es wird kein Zuschuss zur KV gezahlt.

 

Krankenversicherung bei Gast- und Gestattungsverträgen

Forscher*innen mit einem Gast- und Gestattungsvertrag mit dem MPIWG, sogenannte „Gäste“ werden gebeten, für einen eigenen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Das MPIWG ist nicht in der Pflicht, auch Nachweise müssen nicht erbracht werden. Infrage kommen private Krankenversicherungen, es wird kein Zuschuss zur KV gezahlt.