Das MPIWG vergibt eine begrenzte Zahl von Stipendien an Gastwissenschaftler*innen aus aller Welt, um in einer Abteilung oder Forschungsgruppe des Instituts mitzuarbeiten und die Bibliotheksbestände zu nutzen. Das Programm dient dem wissenschaftlichen Austausch sowie der Etablierung und Konsolidierung internationaler Kooperationen. Im Unterschied zu Stellen mit Anstellungsvertrag sind Stipendien nicht sozialversicherungspflichtig. Die Höhe orientiert sich an den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft.
Alle Stipendiat*innen erhalten Unterstützung, um ihre Forschung am Institut durchzuführen. Das Institut stellt u.a. Co-Working-Spaces zur Verfügung. Die Stipendiat*innen sind eingeladen, sich aktiv am akademischen und sozialen Institutsleben zu beteiligen.
Bewerbungen für eine spezifische Abteilung / Gruppe erfolgen elektronisch auf Deutsch oder Englisch über unser Bewerberportal. Sie sind jederzeit möglich; die Auswahl findet durch eine Stipendienkommission statt (Deadlines: 1.5. / 1.11., 23:59 ME(S)Z). Bitte beachten Sie, dass der früheste Stipendienbeginn jeweils 4 Monate später liegt (d.h. 1.9. desselben Jahres / 1.3. des Folgejahres) bei Notwendigkeit eines Visums verlängert sich die Vorlaufzeit um mehrere Monate). Alle Bewerbungen werden erst nach der Deadline bewertet; eine frühere Bewerbung bringt keine Vorteile.
Postdoktorandenstipendiat*innen
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Profil und Einbindung
Stipendien für Postdoktorand*innen richten sich an promovierte Wissenschaftler*innen, deren Promotion nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind. Die Tätigkeit als Postdoktorandenstipendiat*in dient der wissenschaftlichen Qualifizierung und Profilierung. In dieser Zeit bearbeiten die Postdoktorandenstipendiat*innen ein eigenständiges Forschungsprojekt im Rahmen der jeweiligen Forschungsfelder der Abteilungen oder Forschungsgruppen. Sie profitieren von dem vielfältigen Angebot an Vorträgen, Seminaren und Workshops am Institut sowie der Möglichkeit, selbstständig wissenschaftliche Veranstaltungen durchzuführen. Alle Postdoktorandenstipendiat*innen erhalten zudem weitreichende Unterstützung für Forschungsaufenthalte in Archiven, Bibliotheken sowie für die Teilnahme an auswärtigen Konferenzen und Fachtagungen.
Stipendien für Postdoktorand*innen werden meist für Aufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten angeboten. In der Phase nach der Promotion bietet Ihnen ein solcher Aufenthalt die Möglichkeit, Ihre Forschungen in einem internationalen Umfeld fortzuführen und im Austausch mit Wissenschaftler*innen am Institut neue Forschungsprojekte zu entwickeln. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
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Voraussetzungen
Eine Voraussetzung für den Antritt eines Postdoktorandenstipendiums ist, dass die Doktorarbeit zu diesem Zeitpunkt bereits verteidigt ist. Die Promotionsurkunde kann nachgereicht werden. Dies bedeutet, dass Sie den Postdoc-Status zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht erreicht haben müssen. Als Nachweis für das fortgeschrittene Stadium Ihrer Promotion reichen Sie zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen bitte ein Schreiben Ihrer Universität bzw. – noch besser – der Person ein, die Ihre Dissertation als Erstbetreuer*in begleitet hat. Bitte erwähnen Sie diesen Umstand auch in Ihrem Motivationsschreiben.
Eine weitere Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu einem der jeweils in der Ausschreibung genannten thematischen Schwerpunkte bzw. bei Bewerbungen ohne zugrundeliegende Ausschreibung zu den thematischen Schwerpunkten der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
Bitte beachten Sie, dass Stipendien für Postdoktorand*innen aus rechtlichen Gründen nur an promovierte Wissenschaftler*innen vergeben werden können, die ihren Lebensmittelpunkt nachweislich außerhalb von Deutschland haben.
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Finanzierung
Die Stipendienhöhe für Postdoktorand*innen beträgt nach der Promotion 2.500 EUR, für Postdoktorand*innen mit eigenem Forschungsprofil und bereits erreichter Position eines bzw. einer Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleitung 3.000 EUR. Für alle Stipendien gilt, dass Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
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Krankenversicherung
Stipendiat*innen müssen eine private Krankenversicherung abschließen, welche den Standard der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung („Volltarif“) nachweislich erfüllt, und dies spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Stipendien-Beginn nachweisen, sonst gilt das Stipendium als nicht zustande gekommen.
Stipendiat*innen erhalten dafür einen monatlichen Krankenversicherungszuschuss von bis zu 100 Euro. Voraussetzung zur Zahlung dieses Zuschusses bei privaten Krankenversicherungen ist eine Bescheinigung über den Versicherungstarif nach § 257 Abs. 2 a SGB V (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/257.html). Bitte prüfen Sie dies vorab bei der Versicherung und bitten Sie sie, den entsprechenden Nachweis auszustellen. Der Nachweis ist bei ausländischen Versicherungen zumindest in englischer Sprache (wenn nicht auf Deutsch) zu erbringen.
Die MAWISTA-Versicherung bietet einen entsprechenden Versicherungsschutz (Stand: Oktober 2023).
Doktorandenstipendiat*innen
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Profil und Einbindung
Stipendien für Doktorand*innen richten sich an noch nicht promovierte Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland für Aufenthalte von drei bis sechs Monaten.
Die Förderung und Qualifizierung von jungen Wissenschaftler*innen in der Wissenschaftsgeschichte und verwandten Disziplinen gehört zu den zentralen Aufgaben des Instituts. Doktorand*innen werden eng in den Forschungskontext des Instituts eingebunden und profitieren von einem vielfältigen Qualifikations- und Förderangebot. Sie arbeiten an den verschiedenen Forschungsvorhaben der Abteilungen oder Forschungsgruppen mit.
Max-Planck-Institute sind reine Forschungsinstitutionen und haben als solche kein Promotionsrecht. Doktorand*innen, die am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte arbeiten, sind in der Regel an einer Universität im In- oder Ausland als Promotionsstudent*innen zugelassen. Dabei gelten die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche, über die die Universitäten informieren. Stipendien für Doktorand*innen werden für Aufenthalte mit einer Dauer von 3 bis maximal 6 Monaten angeboten.
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Sonderstipendien
Das Institut schreibt in unregelmäßigen Abständen Sonderstipendien für Doktorand*innen für eine Dauer von drei bis sechs Monaten aus (z. B. „First Research Article“-Stipendien für Doktorand*innen von asiatischen, afrikanischen oder lateinamerikanischen Forschungseinrichtungen). Ausschreibungen werden auf der MPIWG-Website und in Online-Medien veröffentlicht.
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Finanzierung
Ein Promotionsstipendium besteht aus dem Grundbetrag von 1.365 EUR pro Monat. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Die Stipendiat*innen sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
Für alle Stipendien gilt, dass Stipendienzahlungen nur geleistet werden dürfen, wenn die bzw. der Stipendiat*in während der Laufzeit des geplanten Stipendiums kein anderweitiges eigenes Einkommen erhält, das höher ist als die geltende Geringfügigkeitsgrenze. Wir bitten Sie daher, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre möglichen Einkünfte in der Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns zu prüfen, weil wir diese Auskunft von Ihnen erbitten müssen.
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Krankenversicherung
Stipendiat*innen müssen eine private Krankenversicherung abschließen, welche den Standard der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung („Volltarif“) nachweislich erfüllt, und dies spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Stipendien-Beginn nachweisen, sonst gilt das Stipendium als nicht zustande gekommen.
Stipendiat*innen erhalten dafür einen monatlichen Krankenversicherungszuschuss von bis zu 100 Euro. Voraussetzung zur Zahlung dieses Zuschusses bei privaten Krankenversicherungen ist eine Bescheinigung über den Versicherungstarif nach § 257 Abs. 2 a SGB V (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/257.html). Bitte prüfen Sie dies vorab bei der Versicherung und bitten Sie sie, den entsprechenden Nachweis auszustellen. Der Nachweis ist bei ausländischen Versicherungen zumindest in englischer Sprache (wenn nicht auf Deutsch) zu erbringen.
Die MAWISTA-Versicherung bietet einen entsprechenden Versicherungsschutz (Stand: Oktober 2023).
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Community
Alle Doktorand*innen des Instituts sind eingeladen, an den regelmäßigen Aktivitäten der Predoctoral Community des Instituts (Link: https://www.mpiwg-berlin.mpg.de/de/Promotionen) und der am MPIWG ansässigen International Max Planck Research School (IMPRS) "Knowledge and Its Resources: Historical Reciprocities" (Link: Link: https://imprs.mpiwg-berlin.mpg.de) teilzunehmen.
Ansprechpartnerin für Doktorand*innen: Sophie Schwarzmaier (sschwarzmaier@mpiwg-berlin.mpg.de)
Forschungsstipendiat*innen
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Profil und Einbindung
Mit einem Forschungsstipendium (mit einer Dauer von gewöhnlich 1 bis maximal 12 Monaten) erhalten Sie als erfahrene*r Wissenschaftler*in die Möglichkeit, als Gast am Institut ein eigenes Forschungsvorhaben voranzutreiben und Ihre Ergebnisse mit anderen internationalen Stipendiat*innen und Wissenschaftler*innen zu diskutieren. Die Forschungsstipendien richten sich an Wissenschaftler*innen, deren Promotion bereits länger als 10 Jahre zurückliegt und die auf ihrem jeweiligen Forschungsgebiet anerkannte Expert*innen sind. Stipendiat*innen verpflichten sich, sich während des Erhalts des Stipendiums voll dem Stipendienzweck zu widmen. Sie sind nicht weisungsgebunden und nicht sozialversichert.
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*Innen, die an einer ausländischen Universität oder Forschungseinrichtung tätig sind.
Voraussetzung für Ihre erfolgreiche Bewerbung ist, dass Ihr Forschungsvorhaben einen engen Bezug zu einem der in der Ausschreibung genannten thematischen Schwerpunkte bzw. bei Bewerbungen ohne zugrundeliegende Ausschreibung zu den thematischen Schwerpunkten der Abteilung/Forschungsgruppe, bei der Sie sich bewerben möchten, aufweist.
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Finanzierung
Die Stipendienhöhe beträgt i.d.R. 3.600 EUR. Die Zahlung eines Stipendiums ist nur möglich, wenn Sie während des geplanten Forschungsaufenthaltes am MPIWG keine Zahlungen Ihrer jeweiligen Heimatinstitution (Gehalt, Sabbatical-Zahlungen, etc.) bzw. kein externes Stipendium erhalten. Entfällt die Stipendienzahlung für den gesamten Forschungsaufenthalt, kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten eine Entschädigung in Form einer Tagespauschale sowie ggf. ein Beitrag zu den Kosten einer Unterkunft gezahlt werden.